Der Förderkreis dient ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken

 - steuerbegünstigt -

Die Selbsthilfeeinrichtung wird ehrenamtlich und unentgeltlich geführt
Cent Münzen
Beiträge und Spenden werden satzungsgemäß verwandt
Bürgerschaftliches Engagement
Ehrenamtstätigkeit


Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften (A.Z.: 99019/39333 SG: IV/D 41)




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