Der
Förderkreis dient ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken
- steuerbegünstigt -
Die Selbsthilfeeinrichtung wird ehrenamtlich und unentgeltlich geführt

Beiträge und Spenden
werden satzungsgemäß verwandt
Bürgerschaftliches Engagement
Ehrenamtstätigkeit
Freistellungsbescheid
zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Finanzamtes
Stuttgart-Körperschaften (A.Z.: 99019/39333 SG: IV/D 41)
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